
Pflegegrade
Profitieren Sie von unserer Kompetenz

Besprechen Sie Ihre Fragen zur Pflege und Pflegegraden gerne mit uns – wenn es um eine Einstufung geht, sind wir bestens vorbereitet, um Sie optimal zu begleiten. Wir kennen uns aus und sind geschult auf die Richtlinien der Einstufung Ihrer Pflegegrade.
Im Folgenden finden Sie eine kleine Aufstellung zu Pflegegeld und Sachleistungen. Diese Informationen dienen lediglich als erste Orientierung. Ihre Ansprüche können wir jedoch nur in einem individuellen Gespräch ermitteln. Melden Sie sich gerne. Dank unserer Erfahrung sind Sie auf der sicheren Seite.

Plötzlich pflegebedürftig? – Pflegeantrag stellen! Wir helfen.
Pflegegeld

Pflegegeld, das bei der Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche in Anspruch genommen wird, kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Leistung | 0 Euro |
316 Euro |
545 Euro |
728 Euro |
901 Euro |
Entlastungs- betrag |
125 Euro* |
125 Euro* |
125 Euro* |
125 Euro* |
125 Euro* |
Pflegesachleistungen

Die Höhe der Leistungen im Bereich der Tagespflege variiert je nach Pflegegrad. Wir unterstützen Sie kompetent und persönlich bei der Beantragung des Pflegegrades.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Leistung | 0 Euro |
689 Euro |
1.298 Euro |
1.612 Euro |
1.995 Euro |
Entlastungs- betrag |
125 Euro* |
125 Euro* |
125 Euro* |
125 Euro* |
125 Euro* |